Waffenrecht 2026: Zweite Beteiligungsrunde läuft
Stand: 4. September 2026
Die Überprüfung des deutschen Waffenrechts ist inzwischen deutlich weiter fortgeschritten. Das Bundesministerium des Innern hat am 4. August 2026 die zweite Beteiligungsrunde zur Evaluierung des Waffenrechts gestartet.
Verbände, Bundesländer und verschiedene Behörden haben einen umfangreichen Fragenkatalog erhalten. Insgesamt geht es um 207 Fragen aus 17 Themenbereichen. Die Beteiligten können ihre Stellungnahmen noch bis zum 30. September 2026 beim Bundesinnenministerium einreichen.
Für Sportschützen, Jäger und andere legale Waffenbesitzer enthält der Fragenkatalog einige Punkte, die genau beobachtet werden sollten. Gleichzeitig werden aber auch mögliche Erleichterungen geprüft.
Was wird derzeit geprüft?
Der Fragenkatalog beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Bereichen:
- Bedürfnisprüfung für Sportschützen
- Grundkontingent und Anzahl erlaubnispflichtiger Waffen
- Erwerbsstreckungsgebot
- Waffenaufbewahrung
- persönliche Eignung
- Altersgrenzen im Schießsport
- Schalldämpfer
- Magazine
- Nachtzieltechnik
- Waffen mit militärischem Erscheinungsbild
- Jagdwaffen
- Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- Armbrüste
- Nationales Waffenregister
Damit geht es nicht nur um Verschärfungen. Der Fragenkatalog enthält auch mehrere Ansätze, die den legalen Waffenbesitz vereinfachen könnten.
Mögliche Verbesserungen für Sportschützen
Unter anderem wird geprüft, ob der Austausch einer vorhandenen Waffe künftig einfacher möglich sein könnte.
Diskutiert wird beispielsweise ein Austausch einer defekten Waffe gegen eine vergleichbare Waffe, ohne dafür erneut das komplette Bedürfnisverfahren durchlaufen zu müssen.
Auch Änderungen beim Grundkontingent und beim Erwerbsstreckungsgebot stehen zur Diskussion.
Weitere Themen sind mögliche Erleichterungen bei Schalldämpfern, Nachtzieltechnik und bestimmten Magazinen.
Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler sieht deshalb in der Evaluierung durchaus die Chance, bestehende bürokratische Regelungen zu vereinfachen.
Gleichzeitig gibt es mögliche Verschärfungen
Auf der anderen Seite enthält der Fragenkatalog Punkte, die für Sportschützen und Jäger problematisch werden könnten.
So wird beispielsweise geprüft, ob die regelmäßige Bedürfnisprüfung bei Sportschützen künftig mit der Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung verbunden werden könnte.
Die Zuverlässigkeit wird derzeit mindestens alle drei Jahre überprüft. Die regelmäßige Bedürfnisprüfung erfolgt in größeren Abständen. Eine Zusammenlegung könnte deshalb dazu führen, dass Sportschützen häufiger Nachweise über ihre schießsportliche Tätigkeit vorlegen müssten.
Auch bei der persönlichen Eignung werden Änderungen diskutiert. Im Raum steht unter anderem eine stärkere Einbindung externer Begutachtungsstellen.
Beschlossen ist davon bisher nichts.
Aufbewahrung könnte erneut zum Thema werden
Auch bei Waffenschränken enthält der Fragenkatalog mehrere Prüfaufträge.
Diskutiert werden unter anderem:
- eine mögliche Verankerungspflicht für bestimmte Waffenschränke
- Anforderungen an Schließsysteme
- die Aufbewahrung von Tresorschlüsseln
- bundeseinheitlichere Regeln bei Aufbewahrungskontrollen
Besonders entscheidend wird dabei sein, ob mögliche neue Vorschriften nur für neue Schränke gelten würden oder auch bestehende Aufbewahrungslösungen betreffen könnten.
Auch hier gilt: Derzeit handelt es sich um Fragen und mögliche Regelungsmodelle. Es gibt noch keine beschlossene Änderung.
Mögliche Obergrenze für Jagdwaffen
Für Jäger ist ein Punkt besonders auffällig.
Das Bundesinnenministerium fragt nach der üblichen und tatsächlich benötigten Zahl jagdlicher Langwaffen. Im Fragenkatalog wird auch eine mögliche gesetzliche Höchstgrenze angesprochen.
Als Beispiel wird eine Obergrenze im mittleren zweistelligen Bereich thematisiert.
Der BDMP kritisiert diese Überlegung deutlich und lehnt eine pauschale zahlenmäßige Begrenzung ab.
Bislang kennt das Waffenrecht für Jäger keine allgemeine gesetzliche Höchstzahl jagdlicher Langwaffen. Ob sich daran tatsächlich etwas ändern wird, ist derzeit völlig offen.
Große Beteiligung beim VDB
Der VDB hatte seine Mitglieder und Unterstützer aufgerufen, sich an einer eigenen Befragung zum BMI-Fragebogen zu beteiligen.
Die Beteiligung war außergewöhnlich hoch. Bis zum Ende der Umfrage am 21. August gingen nach Angaben des Verbandes rund 130.000 einzelne Antworten ein.
Diese Rückmeldungen werden ausgewertet und sollen in die Stellungnahme des VDB an das Bundesinnenministerium einfließen.
Auch der Bund Deutscher Sportschützen arbeitet derzeit an seiner Stellungnahme. Der BDS fordert, dass die Evaluierung zu spürbaren Vereinfachungen für Sportschützen führen müsse und nicht zu weiteren Verschärfungen.
Was passiert nach dem 30. September?
Bis zum 30. September können die beteiligten Verbände, Länder und Behörden ihre Stellungnahmen abgeben.
Danach wird das Bundesinnenministerium die Antworten auswerten.
Erst anschließend soll der eigentliche politische Prozess für eine mögliche Novellierung des Waffenrechts beginnen.
Damit steht derzeit ausdrücklich noch kein fertiger Gesetzentwurf zur Abstimmung.
Ebenso gibt es aus dieser Evaluierung bislang keine neu beschlossenen Einschränkungen für Sportschützen oder Jäger.
Fazit
Die zweite Beteiligungsrunde zeigt inzwischen recht deutlich, welche Themen bei einer späteren Änderung des Waffenrechts eine Rolle spielen könnten.
Dabei stehen mögliche Verschärfungen neben durchaus sinnvollen Vereinfachungen.
Besonders aufmerksam sollte man die Themen Bedürfnisprüfung, Waffenkontingente, Aufbewahrung und eine mögliche Begrenzung jagdlicher Langwaffen verfolgen.
Für Sportschützen könnte die Evaluierung auf der anderen Seite Verbesserungen beim Waffentausch, beim Grundkontingent, beim Erwerbsstreckungsgebot sowie bei Schalldämpfern und Magazinen bringen.
Entscheidend wird jetzt sein, welche Positionen die Verbände bis Ende September einreichen und welche Vorschläge das Bundesinnenministerium anschließend tatsächlich in einen Gesetzentwurf übernimmt.
Stand dieses Beitrags: 4. September 2026
Sobald die endgültigen Stellungnahmen der großen Schießsport-, Jagd- und Waffenverbände vorliegen, werden wir über die weitere Entwicklung berichten.